Service-Informationen
Die Anwalts-Hotline – eine besondere Serviceleistung
Die Vorteile dieser Anwaltshotline sind:
- kostenlose telefonische Beratung der Fahrer direkt an der Unfallstelle (außer entstehende Verbindungskosten)
- Hilfeleistung zum richtigen Verhalten des Fahrers am Unfallort
- umgehende Schadenmeldung durch die Anwälte an die FVI- Service
- Hilfe jetzt auch bei Kontrollen im Straßenverkehr, die BAG oder Zoll!
Zur weiteren Verbesserung und Beschleunigung der Abwicklung von Kfz-Schadenfällen haben wir für unsere Mandanten eine Telefonnummer eingerichtet, unter der die Anwaltshotline rund um die Uhr erreichbar ist.
Die ständig steigenden Anforderungen auf dem Versicherungsmarkt stellen uns vor die Aufgabe, für unsere Mandanten, verstärkt im Schadenmanagement tätig zu werden. Dazu gehört eine schnelle und somit aufwandsmindernde Schadenbearbeitung.
Was ist eine GAP-Deckung innerhalb der KFZ-Kasko- Versicherung?
(GAP = engl. "Lücke") Ein sogenanntes GAP kann entstehen, wenn ein Kfz-Leasing-Vertrag wegen Diebstahl oder Totalschaden vorzeitig beendet wird. Die Entschädigung der Kaskoversicherung erfolgt in diesem Fall auf Basis der Wiederbeschaffungskosten. Der dem Leasing-Unternehmen zustehende Vollamortisationsanspruch kann höher ausfallen. Die Differenz zwischen der Restforderung aus der vorzeitigen Vertragsabrechnung und dem Wiederbeschaffungswert, kann durch eine erweiterte Kasko-Versicherung abgedeckt werden (GAP-Deckung).
Ausweispflicht für Arbeitnehmer
Nachdem die Arbeitgeber bestimmter Branchen bereits zur Sofortanmeldung von Arbeitnehmern (auch am Wochenende und an Feiertagen) „verdonnert“ worden sind, wurden mit dem aktuellen Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wieder einmal neue bürokratische Verpflichtungen eingeführt, die Arbeitgeber und ihre Arbeitnehmer in bestimmten Branchen, so unter anderem auch im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe, treffen. Arbeitgeber in diesen Branchen müssen ihre Arbeitnehmer schriftlich auf deren Verpflichtung hinweisen, während der Arbeit zwingend ein Ausweispapier (Personalausweis, Pass oder Ersatzpapiere) mitzuführen. Dieser schriftliche Hinweis ist aufzubewahren und sollte vom Arbeitnehmer gegengezeichnet sein.
Eine Musterformulierung stellen wir Ihnen nachfolgend zur Verfügung:
Sehr geehrte/r …,
Seit dem 01.01.2009 müssen sich Arbeitnehmer bestimmter Wirtschaftszweige (zu denen auch unser Unternehmen zählt) während ihrer Arbeit ständig ausweisen können (§ 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz). Aus diesem Grund müssen Sie an jedem Arbeitstag ständig einen Personalausweis, einen Pass oder einen Pass- oder Ausweisersatz mitführen. Bei Kontrollen durch Behörden, wie der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ oder der Polizei, müssen Sie die Pass- oder Ausweisunterlagen sofort vorlegen.
Ort, Datum: …
____________________ _________________________
Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer